Beantragen von 5G Campuslizenzen heisst, verstehen der Usecases und abstimmen des Frequenznutzungsplanes.
Dieser bildet die Grundlage für die Bewilligung des Frequenzantrages.

Denn lange nicht alle Ideen für 5G Netze, dürfen überhaupt mit den im 3,7GHz Band verbliebenen 100MHz, realisiert werden.

Genau dabei helfen wir derzeit einigen unserer Kunden. Wir besprechen und verstehen den Usecase, definieren die Anforderungen an eine 5G Infrastruktur und erstellen einen Nutzungsplan, um damit einen Antrag auf das Frequenzspektrum zu stellen. Diesen Antrag erstellen wir und reichen ihn auch für unsere Kunden beim zuständigen Refereat der BNetzA ein.

Oft ergeben sich aber auch Scenarien, die schon jetzt über verfügbare LoRaWAN Konzepte oder gar standalone 4G Technologien abbildbar sind.