5.8 GHz BFWA-Broadband Fixed Wireless Access

Zusätzliche Frequenzen für Funk-Internet freigegeben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt einen 120 MHz breiten Frequenzblock für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) per Allgemeinzuteilung freigegeben. Zwischen 5,755 und 5,875 GHz können nun Netzbetreiber fest installierte Funksysteme für Breitbandzugänge ohne zusätzliche Lizenz in Betrieb nehmen. Die Allgemeinzuteilung gilt für "gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme", nicht für private oder firmeninterne Zwecke. Provider müssen die Inbetriebnahme solcher Systeme per Formular der Bundesnetzagentur anzeigen, Verwaltungsgebühren fallen nicht an. "Insoweit kann mit diesem zugeteilten Frequenzband eine weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen geschlossen werden", meint Matthias Kurth, Präsident der BNetzA.


Für die Nutzung des Frequenzblocks schreibt die Agentur keine spezielle Funktechnik vor, sondern setzt Rahmenbedingungen: Die effektive isotrope Strahlungsleistung für Punkt-zu-Punkt- und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen ist auf vier Watt EIRP (36 dBm) begrenzt, ferner gilt eine spektrale Grenze von 200 Milliwatt/MHz (23 dBm/MHz). Bei Mesh-Netzen und Kombinationen (AP-MP) halbieren sich damit die Grenzen. Die optimale Funkkanalbreite liegt bei 20 MHz. Bei MIMO-Anlagen bezieht sich die Leistungsgrenze auf das System, nicht auf die einzelnen Antennen. Ferner schreibt die Regulierungsbehörde vor, dass die Geräte automatische Sendeleistungsregelung (TPC) mit 12 dB Regelbereich sowie automatische Frequenzwahl (DFS zwischen 5,755 und 5,850 MHz) beherrschen müssen, um Störungen anderer Funksysteme – militärische Radarsysteme und Satellitenkommunikation – zu minimieren.

Mit diesen technischen Bedingungen dürfte BFWA vor allem für kleinzellige Funknetze geeignet sein, die einige Straßenzüge oder kleinere Ortschaften abdecken. Damit ist es etwas unterhalb Wimax angesiedelt, das Reichweiten bis mehrere zehn Kilometer erreichen soll. Anders als bei Wimax ist der Frequenzbereich den BFWA-Nutzern jedoch nicht exklusiv zugeteilt: BFWA-Anlagen müssen Störungen durch andere Systeme hinnehmen, dürfen aber selbst keine anderen stören. Die Ausgaben für Wimax-Lizenzen waren also nicht verschwendet. (ea/c't)

Quelle: Heise News

 
 
 
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